Risiken vermeiden!
Ein Schwerpunkt der Expertise im Medizinrecht liegt im Transplantationsrecht. Jeder ist aufgefordert, sich mit der Frage, ob er Gewebe- oder Organspender sein möchte, zu beschäftigen.
Wir beraten bereits seit über 20 Jahren in diesem Spezialgebiet des Medizinrechts, insbesondere zu folgenden Themen:
- Vertrag nach § 12 TPG u.a. mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Bundesärztekammer
- Sonstige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Transplantationsrecht
- Datenschutz beim Umgang und der Weitergabe von Patientendaten in der Transplantationsmedizin
- Haftungsgesichtspunkte in der Transplantationsmedizin
Aber auch in weiteren Bereichen des Medizin- und Medizinprodukterechts bestehen langjährige Erfahrungen, zum Beispiel:
- Beratung im Zusammenhang mit Arzneimittelzulassungsanträgen (insb. Sonderprobleme bei Spezialprodukten)
- Beratung bei Verträgen im Zusammenhang mit der Prüfung von Arzneimitteln im Bereich der Forschung & Entwicklung und der Arzneimittelherstellung (auch Biotechnologie)
- Verträge bzgl. Übertragung von Arzneimittelzulassungen auf Dritte
- Beratung bei Fragen der Verpackung und Kennzeichnung von Arzneimitteln
- Rechtliche Stellungnahmen betreffend die Einstufung von Produkten als Arzneimittel, Gewebezubereitung oder Medizinprodukt bei Abgrenzungsschwierigkeiten